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   BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10   

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https://dejure.org/2011,5329
BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10 (https://dejure.org/2011,5329)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2011 - V ZB 255/10 (https://dejure.org/2011,5329)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - V ZB 255/10 (https://dejure.org/2011,5329)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Nr 4 WoEigG, § 46 Abs 1 WoEigG, § 2 ZPO, § 3 ZPO, §§ 3 ff ZPO
    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bemessung der Beschwer bei einem Beschluss über die Anstellung eines Hausmeisters durch mehrere Gemeinschaften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Nr 4 WoEigG, § 46 Abs 1 WoEigG, § 2 ZPO, § 3 ZPO, §§ 3 ff ZPO
    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bemessung der Beschwer bei einem Beschluss über die Anstellung eines Hausmeisters durch mehrere Gemeinschaften

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erschwerung des Zugangs zu dem von der Zivilprozessordnung eingeräumten Instanzenzug in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise; Erfordernis einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufungswert bei Beschlussanfechtung; gemeinsamer Hauswart für vier WEG-Anlagen

  • rewis.io

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bemessung der Beschwer bei einem Beschluss über die Anstellung eines Hausmeisters durch mehrere Gemeinschaften

  • rewis.io

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bemessung der Beschwer bei einem Beschluss über die Anstellung eines Hausmeisters durch mehrere Gemeinschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2
    Erschwerung des Zugangs zu dem von der Zivilprozessordnung eingeräumten Instanzenzug in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise; Erfordernis einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsverletzung durch Beschwerdewert, Hausmeisterkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 588
  • NZM 2011, 367
  • ZMR 2011, 571
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10
    Dies verletzt den Anspruch der Kläger auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 mwN).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10
    Dies verletzt den Anspruch der Kläger auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 mwN).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - V ZB 255/10
    Maßgeblich ist das Interesse der Kläger an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung (Senat, Beschluss vom 17. September 1992 - V ZB 21/92, BGHZ 119, 216; Suilmann, in: Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49 a GKG Rn. 1).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Weil für die Korrektur der Kostenentscheidung das Verbot der Verschlechterung nicht gilt (BGH, Urteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79, MDR 1981, 928), die in der gesamtschuldnerischen Haftung anstelle einer Haftung nach Kopfteilen liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - V ZB 255/10, NJW-RR 2011, 588 Rn. 6), kann der Senat auf eine Haftung der Kläger nach § 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO und nicht nur nach § 100 Abs. 1 ZPO erkennen.
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Gemäß der gesetzlichen Auslegungsregel des § 427 BGB, die als speziellere Bestimmung der Vermutung des § 420 BGB vorgeht (Palandt/Grüneberg 78. Aufl. § 427 Rn. 1) , begründet dies eine Gesamtschuld, wenn nicht die Auslegung des "Vertragswerks" gemäß §§ 133, 157 BGB ausdrücklich oder doch eindeutig eine Teilschuld ergibt (vgl. BGH 27. Januar 2011 - V ZB 255/10 - Rn. 7) .
  • OLG München, 23.10.2018 - 32 W 1603/18

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen

    Die Zustimmung zu dem Vertragsschluss kann den von § 9 ZPO geregelten Fällen gleichgesetzt werden (vgl. BGH Urt. v. 27.1.2011 - V ZB 255/10, NZM 2011, 367).
  • BGH, 26.03.2015 - III ZR 344/14

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig hinsichtlich Mindestbeschwer;

    Eine Berücksichtigung des konkreten Interesses des Klägers kommt, soweit - wie vorliegend - eine normative Streitwertregelung wie § 9 Satz 1 ZPO einschlägig ist, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - V ZB 255/10, NJW-RR 2011, 588 Rn. 6 und vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 10/03, NJOZ 2003, 3008).
  • LG München I, 25.09.2017 - 36 S 8485/17

    Bestimmung des Beschwerdewerts bei Beschluss über Installation von Rauchmeldern

    V ZB 255/10, juris Rn. 5).
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